AGB - RO-FLEX GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mit Absenden Ihrer Bestellung verbindlich.

 1. Geltung

 
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Firma und dem Kunden abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der Firma nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der Firma anzuzeigen.
 

2. Angebot und Preis


2.1 Falls nicht schriftlich anders vereinbart, sind die Angebote freibleibend und unverbindlich und lediglich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen.

2.2 Technische Änderungen, durch die die Funktion der Liefergegenstände bzw. Leistungen nicht beeinträchtigt wird, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten. Je nach Umfang des Auftrages behält sich die Firma das Recht von Teillieferungen vor.

2.3 Angaben in Katalogen und Prospekten sowie Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß und Gewichte sind unverbindlich und nur zur Information gedacht, soweit sie nicht ausdrücklich in einer Auftragsbestätigung als verbindlich bezeichnet worden sind. An Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen nicht für andere Zwecke versendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden, und berechtigen nicht zum Nachbau einzelner Teile. Die Recht Dritter bleiben hiervon unberührt.

2.4 Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der Kosten für Verpackung, Versand, Porto, Fracht, Versicherung, Zustell- und Nachnahmegebühr sowie der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Die Preise sind bemessen nach Art und Umfang des Angebotes und können geändert werden, wenn vom Besteller nachträglich Änderungen gewünscht werden. Für die Preise maßgebend sind die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden Preise der Zulieferer sowie die Währungsparitäten, Zoll- und Einfuhrgebühren. Soweit eine Lieferfrist von mehr als vier Monaten vereinbart ist, kann aufgrund der Erhöhung der vorstehenden Berechnungs­grundlagen der Preis entsprechend angepasst werden. Dies wird dem Kunden frühzeitig mitgeteilt.
 

3. Zahlungsbedingungen und Verzug


3.1 Zahlungen haben entsprechend den Angaben in der Rechnung bzw. den getroffenen Vereinbarungen zu erfolgen, ansonsten innerhalb von 14 Tagen netto ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung. Überzahlte Beträge werden nicht verzinst.

3.2 Vorbehaltlich anderer Rechtsfolgen können im Falle des Verzuges Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet werden; außerdem kann die Firma die Lieferung zurückhalten, soweit Vorkasse vereinbart wurde. Der Nachweis eines niedrigeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.
 

4. Lieferung und Versand


4.1 Alle Lieferzeitangaben sind aufgrund der jeweiligen Gegebenheiten - z. B. Produktionskapazität, Beschäftigungstage, Liefertermine - ermittelt und daher soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart unverbindlich. Tritt später eine Änderung dieser Gegebenheiten ein, bleibt eine entsprechende Anpassung der Lieferzeit vorbehalten, über die der Kunde informiert wird. Beginn der Lieferzeit ist der Tag, an dem die Auftragsbestätigung versandt oder der Auftrag telefonisch bestätigt wurde, sowie alle kaufmännischen und technischen Voraussetzungen zur Erfüllung des Auftrages geklärt, vom Besteller zu beschaffende Unterlagen eingegangen, etwaige erforderliche Genehmigungen und Freigaben erteilt und vereinbarte Anzahlungen geleistet sind. Veränderungen können eine Verlängerung der Lieferzeit nach sich ziehen, was dem Kunden mitgeteilt wird.

4.2 Angelieferte Waren sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden entgegenzunehmen, die Lieferzeiten gelten insoweit als eingehalten. Teillieferungen sind zulässig. Verzögert sich die Lieferung durch unvorhergesehene Ereignisse - z. B. höhere Gewalt, Streiks, Aussperrung, Betriebsstörungen, Ausgehen von wichtigen Werk- oder Rohstoffen, Sabotage, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe und Bauteile - so tritt eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist ein. Insoweit sind Rücktrittsrechte und weitergehende Ansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn unvorhersehbare Ereignisse in einem Zeitraum eintreten, in dem bereits ein Lieferverzug vorliegt.

4.3 Bei Stornierung von Aufträgen, die in jedem Fall der schriftlichen Zustimmung bedürfen soweit kein Widerrufsrecht nach Ziffer 10 gegeben ist, werden die bis zum Eingang des Stornos angelaufenen direkten und indirekten Kosten berechnet, soweit der Stornierungsgrund vom Kunden ausgeht.
 

5. Gefahrübergang


5.1 Die Gefahr geht mit der Absendung der Ware an den Kunden - soweit es sich nicht um einen Endverbraucher handelt - auf diesen über. Dies gilt auch für Teillieferungen und auch dann, wenn die Kosten für den Transport und/oder Aufstellung übernommen wurden. Verzögert sich der Versand infolge von seitens der Firma nicht zu vertretenden Umständen, so geht die Gefahr mit der schriftlichen Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Bei Endverbrauchern richtet sich der Gefahrenübergang nach § 474 Abs. 2 BGB.
 
5.2 Soweit der Käufer die Sendung von der Firma am Geschäftssitz der Firma übernommen hat, geht die Gefahr sofort, spätestens jedoch nach 24 Stunden auf den Käufer über.
 

6. Eigentumsvorbehalt


6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Firma aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der Firma. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der Firma stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und der Firma auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an die Firma abgetreten.

6.2 Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die Firma unverzüglich schriftlich zu unterrichten und Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der Firma unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und die Firma dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der Firma bereits mit Vertragsabschluß alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
 

7. Haftung für Mängel und Gewährleistung

 

7.1 Die Firma gewährleistet während der gesetzlichen Gewährleistungsfristen, dass die Waren und Dienstleistungen die im Vertrag zugesicherten Eigenschaften besitzen und nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder nicht nur unerheblich mindern.
 

7.2 Bei von der Firma durchgeführter Installation ist der Kunde verpflichtet, die ausgeführten Arbeiten unverzüglich nach Fertigstellung selbst oder durch einen dazu autorisierten Bevollmächtigten abnehmen zu lassen. Etwaige Mängel sind im Beisein eines Vertreters der Firma zu beanstanden. Nach Abnahme des Liefergegenstandes vorgebrachte Mängelrügen bezüglich offensichtlicher Mängel gewähren dem Kunden keinerlei Gewährleistungsansprüche. Sind vor Installation des Liefergegenstandes Vorarbeiten Dritter notwendig, so besteht keine Pflicht der Firma, diese zu überprüfen. Für die unsachgemäße Durchführung dieser Vorarbeiten und daraus möglicherweise entstehender Schäden haftet die Firma nicht.

7.3 Die Firma kann im Rahmen ihrer Gewährleistungsverpflichtung fehlerhafte Geräte, Elemente, Zusatzeinrichtungen oder Teile reparieren oder austauschen. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserungsarbeiten einzuräumen.

7.4 Gelingt es der Firma nicht, die Mängel zu beseitigen, so kann der Kunde dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzen, dass er die Mängelbeseitigung mit dem Ablauf dieser Frist ablehnt. Nach Fristablauf ist der Kunde zur Wandlung oder Minderung berechtigt, falls der Mangel nicht rechtzeitig beseitigt worden ist.

7.5 Vertragliche oder außervertragliche Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, dass vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde. Unter den gleichen Voraussetzungen wird eine Haftung für mittelbare Schäden jeder Art, insbesondere Personalunfälle, Sachschäden und Betriebsstörungen sowie so genannte Folgeschäden ausdrücklich ausgeschlossen. Der Höhe nach ist die Haftung für Personen- sowie für Sachschäden auf 2.500,00 EURO beschränkt. Nicht gehaftet wird für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen.

7.6 Handelt es sich bei dem Erwerber um einen Kaufmann und handelt es sich für diesen um ein Handelsgeschäft, so ist die Gewährleistungszeit auf ein Jahr beschränkt.
 

8. Nichtannahme der Ware


8.1 Nach Ablauf einer von der Firma gesetzten Frist kann die Firma vom Vertrag zurücktreten und wegen Nichterfüllung einen pauschalisierten Schadensersatz in Höhe von 15 % des Kaufpreises verlangen, soweit die Ware nicht abgenommen wird und es nicht um ein Verbrauchsgüterkauf handelt. Den Parteien bleibt der Nachweis eines höheren oder eines niedrigeren Schadens vorbehalten. Handelt es sich um einen Verbrauchsgüterkauf wird in der Verweigerung der Annahme der Ware der Widerruf des Vertrages nach § 312d BGB gesehen. Diese Klausel findet dann keine Anwendung.

8.2 Bei einer vom Kunden verursachten oder gewünschten Verzögerung geht die Gefahr ab dem Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die Firma ist mit der Anzeige der Versandbereitschaft zur Fakturierung des vollen Rechnungsbetrages berechtigt, wobei die Zahlungsfristen ab dem Rechnungsdatum laufen. Ab der zweiten Woche nach Anzeige der Versandbereitschaft kann die Firma überdies Lagergeld in Höhe von 0,125 % des Rechnungsbetrages für jede angefangene Woche, maximal jedoch 5 % des Kaufpreises berechnen.
 

9. Widerrufsrecht

Widerrufsrecht
 
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
 
RO-FLEX GmbH
 
Angerstraße 14
 
97753 Karlstadt / Germany
 
Tel. +49 (0)9353 - 2859
 
Fax. +49 (0)9353 - 981203
 
E-Mail: service@ro-flex.com
 

Widerrufsfolgen
 
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
 
Ende der Widerrufsbelehrung

10. Sonstiges


10.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.

10.2 Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

10.3 Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der Firma nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.

10.4 Gerichtsstand ist Karlstadt, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann und bei dem Kauf für ihn um ein Handelsgeschäft handelt. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
 
 
 
 
 
 
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